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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der SilentScore - Nagel und Peters GbR (im Folgenden kurz "SilentScore" genannt).

1. Vertragsabschluss

1.1 Für Verträge mit SilentScore gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
1.2 Angebote von SilentScore im Internet, Flyern, Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Änderungen sind jederzeit möglich.
1.3 Ein Auftrag kommt zustande, wenn nach Angebot von SilentScore der Auftrag schriftlich erteilt wurde und ihn SilentScore schriftlich in Briefform oder per E-Mail bestätigt hat. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, bedürfen der Schriftform.
1.4 Tritt ein Kunde aus Gründen, die SilentScore nicht zu vertreten hat, vor Projektbeginn vom Vertrag zurück, so ersetzt er den entstandenen Aufwand und Schaden.
1.5 Modifiziert der Kunde seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behaltet sich SilentScore das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.

2. Mitwirkungspflicht

2.1 Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Produktionen der SilentScore zeitgerecht und - wenn nicht anders vereinbart - in digitaler Form zur Verfügung stellen.
2.2 Soweit SilentScore dem Kunden Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit SilentScore keine Korrekturaufforderung erhält.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, SilentScore im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton- , Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese SilentScore umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.
2.4 Durch die direkte Mitwirkung des Kunden an dem jeweils von ihm gewünschten Projekt, ist dieser für die Qualität seiner eigenen Darbietungen (u.a. Gesang/Schauspiel/Präsentation) selbst verantwortlich.

3. Preise und Zahlung

3.1 Es gelten die im Angebot festgelegte Preise. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Anfahrtskosten, Reisekosten und sonstige Nebenleistungen sind gesondert aufgeführt und im Preis inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei Musik- und Videoaufnahmen folgende Zahlungsbedingungen:
1/3 bei Auftragserteilung (I)
2/3 bei Abnahme (II)
3.3 Zahlungen können Bar oder per Überweisung vorgenommen werden. Diese müssen spätestens am Tag des Produktionsbeginns (I) bzw. nach erfolgreicher Abnahme des Projekts beglichen sein (II).

4. Fertigstellung, Fristen und Leistungshindernisse

4.1 Termine bzw. Fristen zur Fertigstellung eines Projekts, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von SilentScore die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Fertigstellung von SilentScore um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit sie SilentScore nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten oder Leistungen Dritter (z. B. Bild- und Tonmaterial, Software), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
4.2 In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.

5. Haftung

5.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Produktion haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch SilentScore verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment von SilentScore, die während einer Produktion durch anwesende Personen oder Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Kunde.
5.2 Überlässt der Kunde zur Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko beim Kunden. Erforderlichenfalls hat der Kunde eine Versicherung auch über den Materialwert hinaus abzuschließen und/oder Sicherungskopien herzustellen.
5.3 Werden innerhalb der Aufträge auf Wunsch des Kunden geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung etwaiger Rechte Dritter allein dem Kunden.
5.4 SilentScore übernimmt keinen Schadenersatz, wenn im Laufe des Auftrages eine Videokamera durch technischen Defekt ausfällt oder vielleicht die Bild-/Tonqualität durch einen technischen, nicht sofort behebbaren Fehler leidet. Oder das Videomaterial kurze, kleine technisch bedingte Bilddefekte (Artefakte) enthält oder eine Videokassette oder Speicherkarte einen Defekt zu verzeichnen hat.
5.5 Bei Ausfall eines Mitarbeiters vor dem Produktionsbeginn wird nach einem Ersatz gesucht. Es wird jedoch kein Schadenersatz anerkannt, wenn die Besorgung einer Ersatzperson nach Produktionsbeginn nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann.
5.6 Sofern SilentScore durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, witterungsbedingten Ausfällen, Verkehrsstaus, behördliche Anordnung, etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
5.7 Bei Unwetterwarnungen werden Aufträge nicht ausgeführt, hierbei handelt es sich um höhere Gewalt und es führt zu einem Storno des Auftrages ohne Rechnungsstellung sowie ohne Schadensersatzansprüche durch den Kunden.
5.8 SilentScore verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bild-, und Tonmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

6. Projektabnahme

6.1 Nach Beendigung des Projekts findet eine Abnahme durch den Kunden statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle Änderungswünsche des Kunden protokolliert. Diese Änderungen werden von SilentScore kostenfrei durchgeführt, soweit sie im Rahmen des Vertrags zugesichert wurden.
6.2 Für Änderungen, die durch den Kunden verschuldet wurden, werden die für SilentScore entstehenden Kosten zusätzlich berechnet. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die protokollierten Änderungen werden von SilentScore kurzfristig durchgeführt. Die Änderungen werden vom Kunden in einer weiteren Präsentation abgenommen.
6.3 Bei unzureichenden Informationen bzgl. der genauen Wünsche des Kunden haftet SilentScore nicht bei Nichtgefallen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer einmaligen Nachbesserung. Die vereinbarte Summe ist in voller Höhe zahlbar. Eine weitere Änderung geht zu Lasten des Kunden.
6.4 Nach erfolgreicher Abnahme durch den Kunden und der Begleichung aller offenen Rechnungen, wird das Projekt über den Postweg ausgeliefert.

7. Nennungsverpflichtung

7.1 Alle Musik- und Videoproduktionen sind im Vor- oder Nachspann, oder auch auf CD´s, DVD´s und Covern mit nachfolgender Bezeichnung anzugeben: Produktion: © SilentScore - Medienproduktion
7.2 Im Bereich Webdesign ist auf einer Seite (vorzugsweise im 'Impressum') nachfolgende Bezeichnung anzugeben: Design © SilentScore - Medienproduktion
7.3 Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright- Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.
7.4 SilentScore behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die im Auftrag des Kunden hergestellten Produkte in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und ggf. entsprechende Links zu setzen.

8. Urheber- und sonstige Rechte

8.1 SilentScore überträgt nach vollständiger Bezahlung dem Kunden alle zur Veröffentlichung und Verwertung übertragbaren urheberrechtlichen Befugnisse.
8.2 Ohne schriftliche Genehmigung von SilentScore ist keine Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte gestattet. Die Schutz-voraussetzungen des Urheberrechts gelten im Einzelfall auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung.
8.3 Der Kunde ist für den Inhalt der Produktion und daraus resultierenden DVD, Blu-ray oder andere Speichermedien ausschließlich verantwortlich. Soweit SilentScore wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde SilentScore von allen entsprechenden Ansprüchen frei.
8.4 Alle Konzeptionen, Manuskripten und Präsentationsschriften von SilentScore und deren enthaltene Vorschläge, Texte, Ideen, Beschreibungen und Inhalte, unabhängig vom Wortlaut, verbleiben hinsichtlich des Urheber und Nutzungsrecht bei SilentScore. Auch dann, wenn für die Erstellung ein Honorar gezahlt wurde.
8.5 SilentScore prüft nicht die ihm vom Kunden überlassenen Gestaltungen, Konzepte, Texte und Maßnahmen auf Rechtmäßigkeit und Freiheit von Rechten Dritter. Die Rechtsprüfung hat durch den Kunden zu erfolgen. SilentScore wird vom Kunden gegenüber Dritten von allen Rechten freigestellt.
8.6 SilentScore nimmt bei Bedarf für Produktionen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur eingeschränkt übertragen werden können. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Produktion nutzen. Wird SilentScore vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht zum vereinbarten Zweck verwandt wurde, so ist der Kunde SilentScore zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
8.7 Der Kunde ist verpflichtet, SilentScore über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen eine Verletzung der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder SilentScore dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von SilentScore z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er SilentScore unverzüglich darüber informieren.

9. Nutzungsrechte für Midifiles/Playbacks

9.1 Im Rahmen von Projekten mit gecoverten Songs, nehmen wir durch den Einkauf von Midifiles/Playbacks Leistungen Dritter in Anspruch. Dieses Material ist nicht frei von Rechten Dritter und ist nur zur privaten Nutzung für den Kunden freigegeben.
9.2 Bei Vervielfältigung oder Verkauf der von SilentScore an den Kunden ausgehändigten CD und/oder DVD durch den Kunden, muss dieser dies
a) bei der Gema
b) bei dem Produzenten des Songmaterials (Midifile/Playback)
lizenzieren. Dadurch anfallenden Kosten sind allein vom Kunden zu tragen.

10. Hochzeitsproduktion

10.1 Der Kunde ist verpflichtet alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.
10.2 SilentScore haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Kunden zuvor nicht schriftlich geäußert wurden.
10.3 Zudem übernimmt SilentScore keine Haftung bei eingeschränkter Tonqualität durch schlechte Akustik, z.B. in der Kirche. Ebenfalls wird keine Haftung übernommen, bei nicht optimalen Lichtverhältnissen (in der Kirche, im Festsaal, etc.) und daraus resultierende Qualitätsverlusten.

11. Website-Erstellung und Pflege

11.1 Von SilentScore auftragsgemäß erstellte Webseiten besitzen kein Serverhosting. Eine erstellte Webseite wird nach Vereinbarung auf die mit unseren Redaktionssystemen hergestellten Scripts zum jeweiligen Server des Kunden transferiert.
11.2 Ein Mangel entsteht nicht, wenn durch nachträgliche Veränderung seitens des Kunden oder Veränderungen des Serverhosters Anwendungsprobleme auftreten.
11.3 Nachträglich, durch technische Weiterentwicklung entstehende, erforderliche Änderungen, sind kostenpflichtig.
11.4 SilentScore hat das Recht, bei erstellten Webseiten an geeigneter Stelle eine Verlinkung zum eigenen Internetangebot vorzunehmen.

12. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

12.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Gelsenkirchen vereinbart.
12.2 Als Gerichtsstand wird Gelsenkirchen vereinbart.

12. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
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