der SilentScore - Nagel und Peters
GbR (im Folgenden kurz "SilentScore" genannt).
1.1 Für Verträge mit SilentScore gelten ausschließlich
diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
daher ausdrücklich widersprochen.
1.2 Angebote von SilentScore im Internet, Flyern, Prospekten,
Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben
- freibleibend und unverbindlich. Änderungen sind jederzeit
möglich.
1.3 Ein Auftrag kommt zustande, wenn nach Angebot von
SilentScore der Auftrag schriftlich erteilt wurde und
ihn SilentScore schriftlich in Briefform oder per E-Mail
bestätigt hat. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Änderungen der Bedingungen, bedürfen der Schriftform.
1.4 Tritt ein Kunde aus Gründen, die SilentScore nicht
zu vertreten hat, vor Projektbeginn vom Vertrag zurück,
so ersetzt er den entstandenen Aufwand und Schaden.
1.5 Modifiziert der Kunde seine Wünsche in einem erheblichen
Umfang nach Vertragsabschluss, so behaltet sich SilentScore
das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
2.1 Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende
Inhalte für die Produktionen der SilentScore zeitgerecht
und - wenn nicht anders vereinbart - in digitaler Form
zur Verfügung stellen.
2.2 Soweit SilentScore dem Kunden Entwürfe unter Angabe
einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit
und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe mit
Ablauf der Frist als genehmigt, soweit SilentScore keine
Korrekturaufforderung erhält.
2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, SilentScore
im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton- , Text-
o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese
SilentScore umgehend und in einem gängigen, unmittelbar
verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung
zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen
Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt
der Kunde die hierfür anfallenden Kosten.
2.4 Durch die direkte Mitwirkung des Kunden an dem jeweils
von ihm gewünschten Projekt, ist dieser für die Qualität
seiner eigenen Darbietungen (u.a. Gesang/Schauspiel/Präsentation)
selbst verantwortlich.
3.1 Es gelten die im Angebot festgelegte Preise. Die Preise
schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein.
Anfahrtskosten, Reisekosten und sonstige Nebenleistungen
sind gesondert aufgeführt und im Preis inbegriffen,
soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen
wurde. Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten
sind, sind gesondert zu vergüten.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei Musik-
und Videoaufnahmen folgende Zahlungsbedingungen:
1/3 bei Auftragserteilung (I)
2/3 bei Abnahme (II)
3.3 Zahlungen können Bar oder per Überweisung vorgenommen
werden. Diese müssen spätestens am Tag des Produktionsbeginns
(I) bzw. nach erfolgreicher Abnahme des Projekts beglichen
sein (II).
4. Fertigstellung, Fristen und Leistungshindernisse
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4.1 Termine bzw. Fristen zur Fertigstellung eines Projekts,
die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung
von SilentScore die Mitwirkung des Kunden erforderlich
oder vereinbart, so verlängert sich die Fertigstellung
von SilentScore um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung
nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen im Verantwortungsbereich
des Kunden, soweit sie SilentScore nicht bekannt waren
oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten oder Leistungen Dritter (z.
B. Bild- und Tonmaterial, Software), verlängert sich
der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
4.2 In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch
Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks
verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine
und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse.
5.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Produktion
haftet ausschließlich der Kunde, soweit der Schaden
nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
durch SilentScore verursacht worden ist. Für Schäden
am Equipment von SilentScore, die während einer Produktion
durch anwesende Personen oder Gäste fahrlässig, grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet
der Kunde.
5.2 Überlässt der Kunde zur Bearbeitung, Vorführung
o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton-
und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko beim Kunden.
Erforderlichenfalls hat der Kunde eine Versicherung
auch über den Materialwert hinaus abzuschließen und/oder
Sicherungskopien herzustellen.
5.3 Werden innerhalb der Aufträge auf Wunsch des Kunden
geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt
die Klärung etwaiger Rechte Dritter allein dem Kunden.
5.4 SilentScore übernimmt keinen Schadenersatz, wenn
im Laufe des Auftrages eine Videokamera durch technischen
Defekt ausfällt oder vielleicht die Bild-/Tonqualität
durch einen technischen, nicht sofort behebbaren Fehler
leidet. Oder das Videomaterial kurze, kleine technisch
bedingte Bilddefekte (Artefakte) enthält oder eine Videokassette
oder Speicherkarte einen Defekt zu verzeichnen hat.
5.5 Bei Ausfall eines Mitarbeiters vor dem Produktionsbeginn
wird nach einem Ersatz gesucht. Es wird jedoch kein
Schadenersatz anerkannt, wenn die Besorgung einer Ersatzperson
nach Produktionsbeginn nicht oder nicht mehr rechtzeitig
erfolgen kann.
5.6 Sofern SilentScore durch nicht von ihr zu verantwortende
Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
witterungsbedingten Ausfällen, Verkehrsstaus, behördliche
Anordnung, etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen
kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag,
keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung
einer Zahlung.
5.7 Bei Unwetterwarnungen werden Aufträge nicht ausgeführt,
hierbei handelt es sich um höhere Gewalt und es führt
zu einem Storno des Auftrages ohne Rechnungsstellung
sowie ohne Schadensersatzansprüche durch den Kunden.
5.8 SilentScore verpflichtet sich nicht zur dauerhaften
Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bild-,
und Tonmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende
Regelungen schriftlich vereinbart werden.
6.1 Nach Beendigung des Projekts findet eine Abnahme durch
den Kunden statt. Im Rahmen dieser Abnahme werden eventuelle
Änderungswünsche des Kunden protokolliert. Diese Änderungen
werden von SilentScore kostenfrei durchgeführt, soweit
sie im Rahmen des Vertrags zugesichert wurden.
6.2 Für Änderungen, die durch den Kunden verschuldet
wurden, werden die für SilentScore entstehenden Kosten
zusätzlich berechnet. Hierzu zählen insbesondere die
Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags
und etwaige Stillstandszeiten. Die protokollierten Änderungen
werden von SilentScore kurzfristig durchgeführt. Die
Änderungen werden vom Kunden in einer weiteren Präsentation
abgenommen.
6.3 Bei unzureichenden Informationen bzgl. der genauen
Wünsche des Kunden haftet SilentScore nicht bei Nichtgefallen.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer einmaligen
Nachbesserung. Die vereinbarte Summe ist in voller Höhe
zahlbar. Eine weitere Änderung geht zu Lasten des Kunden.
6.4 Nach erfolgreicher Abnahme durch den Kunden und
der Begleichung aller offenen Rechnungen, wird das Projekt
über den Postweg ausgeliefert.
7.1 Alle Musik- und Videoproduktionen sind im Vor- oder
Nachspann, oder auch auf CD´s, DVD´s und Covern mit
nachfolgender Bezeichnung anzugeben: Produktion: © SilentScore
- Medienproduktion
7.2 Im Bereich Webdesign ist auf einer Seite (vorzugsweise
im 'Impressum') nachfolgende Bezeichnung anzugeben:
Design © SilentScore - Medienproduktion
7.3 Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-
Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen.
7.4 SilentScore behält sich das Recht vor, erbrachte
Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf
Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden,
insbesondere die im Auftrag des Kunden hergestellten
Produkte in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen
und ggf. entsprechende Links zu setzen.
8. Urheber- und sonstige Rechte
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8.1 SilentScore überträgt nach vollständiger Bezahlung
dem Kunden alle zur Veröffentlichung und Verwertung
übertragbaren urheberrechtlichen Befugnisse.
8.2 Ohne schriftliche Genehmigung von SilentScore ist
keine Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte
an Dritte gestattet. Die Schutz-voraussetzungen des
Urheberrechts gelten im Einzelfall auch ohne besondere
vertragliche Vereinbarung.
8.3 Der Kunde ist für den Inhalt der Produktion und
daraus resultierenden DVD, Blu-ray oder andere Speichermedien
ausschließlich verantwortlich. Soweit SilentScore wegen
der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit
der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch
genommen wird, stellt der Kunde SilentScore von allen
entsprechenden Ansprüchen frei.
8.4 Alle Konzeptionen, Manuskripten und Präsentationsschriften
von SilentScore und deren enthaltene Vorschläge, Texte,
Ideen, Beschreibungen und Inhalte, unabhängig vom Wortlaut,
verbleiben hinsichtlich des Urheber und Nutzungsrecht
bei SilentScore. Auch dann, wenn für die Erstellung
ein Honorar gezahlt wurde.
8.5 SilentScore prüft nicht die ihm vom Kunden überlassenen
Gestaltungen, Konzepte, Texte und Maßnahmen auf Rechtmäßigkeit
und Freiheit von Rechten Dritter. Die Rechtsprüfung
hat durch den Kunden zu erfolgen. SilentScore wird vom
Kunden gegenüber Dritten von allen Rechten freigestellt.
8.6 SilentScore nimmt bei Bedarf für Produktionen auch
Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch,
die dem Kunden nur eingeschränkt übertragen werden können.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang
mit und im Rahmen der Produktion nutzen. Wird SilentScore
vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde
Lizenzmaterial nicht zum vereinbarten Zweck verwandt
wurde, so ist der Kunde SilentScore zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verantwortlich.
8.7 Der Kunde ist verpflichtet, SilentScore über jede
unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt
wird, zu informieren, sowie gegen eine Verletzung der
gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder
SilentScore dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden
Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen
von SilentScore z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt,
so wird er SilentScore unverzüglich darüber informieren.
9. Nutzungsrechte für Midifiles/Playbacks
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9.1 Im Rahmen von Projekten mit gecoverten Songs, nehmen
wir durch den Einkauf von Midifiles/Playbacks Leistungen
Dritter in Anspruch. Dieses Material ist nicht frei
von Rechten Dritter und ist nur zur privaten Nutzung
für den Kunden freigegeben.
9.2 Bei Vervielfältigung oder Verkauf der von SilentScore
an den Kunden ausgehändigten CD und/oder DVD durch den
Kunden, muss dieser dies
a) bei der Gema
b) bei dem Produzenten des Songmaterials (Midifile/Playback)
lizenzieren. Dadurch anfallenden Kosten sind allein
vom Kunden zu tragen.
10.1 Der Kunde ist verpflichtet alle relevanten Personen
zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt
wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte
einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten,
Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt
werden könnten.
10.2 SilentScore haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern
die Vorstellungen oder Wünsche des Kunden zuvor nicht
schriftlich geäußert wurden.
10.3 Zudem übernimmt SilentScore keine Haftung bei eingeschränkter
Tonqualität durch schlechte Akustik, z.B. in der Kirche.
Ebenfalls wird keine Haftung übernommen, bei nicht optimalen
Lichtverhältnissen (in der Kirche, im Festsaal, etc.)
und daraus resultierende Qualitätsverlusten.
11. Website-Erstellung und Pflege
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11.1 Von SilentScore auftragsgemäß erstellte Webseiten
besitzen kein Serverhosting. Eine erstellte Webseite
wird nach Vereinbarung auf die mit unseren Redaktionssystemen
hergestellten Scripts zum jeweiligen Server des Kunden
transferiert.
11.2 Ein Mangel entsteht nicht, wenn durch nachträgliche
Veränderung seitens des Kunden oder Veränderungen des
Serverhosters Anwendungsprobleme auftreten.
11.3 Nachträglich, durch technische Weiterentwicklung
entstehende, erforderliche Änderungen, sind kostenpflichtig.
11.4 SilentScore hat das Recht, bei erstellten Webseiten
an geeigneter Stelle eine Verlinkung zum eigenen Internetangebot
vorzunehmen.
12. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
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12.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher
Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die
Anwendung deutschen Rechts. Als Erfüllungsort für alle
beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Gelsenkirchen
vereinbart.
12.2 Als Gerichtsstand wird Gelsenkirchen vereinbart.